Batterieverordnung

Wichtiger Hinweis gemäß § 12 Satz 1 Nr. 1-3 BattV

Wir verkaufen Batterien und Akkus sowie Geräte, die Batterien und Akkus enthalten. Gemäß der Verordnung über die Rücknahme und Entsorgung gebrauchter Batterien und Akkumulatoren (BattV) vom 27. März 1998 (BGBl. I S. 658) weisen wir Sie als Endverbraucher auf folgendes hin:

Batterien und Akkus gehören nicht in den Hausmüll!

Als Endverbraucher sind Sie zur Rückgabe gebrauchter Batterien gesetzlich verpflichtet. Sie haben die Möglichkeit, die Batterien nach Gebrauch entweder in unserem Ladengeschäft oder in Ihrer unmittelbarer Nähe (z.B. im Handel oder in kommunalen Sammelstellen) unentgeltlich zurückgegeben.
Wenn Sie die gebrauchten Batterien an uns zurücksenden, achten Sie bitte auf eine ausreichende Frankierung, da wir ungenügend frankierte oder unfreie Sendungen nicht annehmen.

Batterieverordnung Dieses Symbol bedeutet, dass es sich um schwermetallhaltige, schadstoffhaltige Batterien handelt, die nicht mit dem einfachen Haus- oder Gewerbeabfall entsorgt werden dürfen. Die unter dem Symbol befindlichen Abkürzungen bedeuten: Cd (Cadmium), Li (Lithium), Li-Ion (Lithium-Ionen), Ni (Nickel), Mh (Metallhydrid), Pb (Blei), Zi (Zink), Hg (Quecksilber).